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Der Kapitän ist an das Recht und Gesetz des Landes gebunden, unter dessen Flagge das Schiff fährt. In Deutschland heißt es im Gesetz unmissverständlich: “Eine Ehe kommt nur zustande, wenn sie vor einem Standesbeamten
vollzogen wurde.” Das ist auch im Ausland nicht anders. Da sich dieser populäre Irrtum so hartnäckig hält, gibt es in einigen Staaten (zB. in den USA) Gesetze, die eine Trauung auf See ausdrücklich verbieten.
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