Wozu überhaupt ein Presseausweis?
Dazu ein Zitat aus dem Text auf der Rückseite des PA: ‘Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in Wahrnehmung seines/ihres Auskunftrechts unterstützen. Sofern dies
nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muß, legitimiert er den/die Ausweisinhaber(in), sich zur Erleichterung seiner/ihrer Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung
aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist’. Der Presseausweis ist also keinesfalls eine Freikarte für Veranstaltungsbesuche, obwohl er
häufig für den Zutritt von Fachmessen zwingend erforderlich ist.
Wer bekommt einen Presseausweis?
Ausschließlich hauptberufliche Journalisten. Studenten oder Mitarbeiter von Schülerzeitungen gehören normalerweise nicht
zu diesem Personenkreis. Die hauptberufliche Tätigkeit muss durch ein entsprechendes Schreiben der Redaktion nachgewiesen werden. Freie Journalisten erbingen den Nachweis durch Vorlage von Honorarabrechnungen.
Sind für den Ausweis Gebühren zu entrichten?
Ja und nein! Für Mitglieder der genannten Organisationen ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Nichtmitglieder können selbstverständlich auch einen Ausweis
beantragen. Die Bearbeitungsgebühr kostet zur Zeit 100 Euro.
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