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Axel Voss - Freier Journalist

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Presseausweis

Der Presseausweis ist ein schier unerschöpfliches Thema. Nicht nur für Journalisten, sondern auch für dubiose Geschäftemacher. Regelmäßig erscheinen z.B. in Publikumszeitschriften wie ‘Color Foto’ oder ‘fotomagazin’ Anzeigen von sogenannten Fotoagenturen, die einen Presseausweis anbieten. Im Sommer/Herbst 2001 geisterten auch Briefe von verschiedenen, so genannten, ‘Internationalen Presseagenturen’ aus Großbritannien durch die Lande, die einen Presseausweis für jedermann versprachen. Das ist natürlich Unsinn, bzw. unseriöse Geschäftemacherei. Es gibt nur einen offiziellen Presseausweis. Der Bundesminister des Inneren hat eine Verfügung erlassen, nach der nur folgende Organisationen einen Presseausweis austellen dürfen:

Deutscher Journalistenverband (DJV)
Bundesverband Deutscher Zeitungsberleger (BDZV)
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Und so sieht er aus:

Wozu überhaupt ein Presseausweis?

Dazu ein Zitat aus dem Text auf der Rückseite des PA: ‘Der Presseausweis soll den/die Ausweisinhaber(in) in Wahrnehmung seines/ihres Auskunftrechts unterstützen. Sofern dies nicht aus zwingenden Gründen verweigert werden muß, legitimiert er den/die Ausweisinhaber(in), sich zur Erleichterung seiner/ihrer Berufsausübung innerhalb behördlicher Absperrungen zur aktuellen Berichterstattung aufzuhalten. Der Presseausweis erleichtert den Behörden die Überprüfung, wer als Vertreter(in) der Presse tätig ist’.
Der Presseausweis ist also keinesfalls eine Freikarte für Veranstaltungsbesuche, obwohl er häufig für den Zutritt von Fachmessen zwingend erforderlich ist.

Wer bekommt einen Presseausweis?

Ausschließlich hauptberufliche Journalisten. Studenten oder Mitarbeiter von Schülerzeitungen gehören normalerweise nicht zu diesem Personenkreis. Die hauptberufliche Tätigkeit muss durch ein entsprechendes Schreiben der Redaktion nachgewiesen werden. Freie Journalisten erbingen den Nachweis durch Vorlage von Honorarabrechnungen.

Sind für den Ausweis Gebühren zu entrichten?

Ja und nein! Für Mitglieder der genannten Organisationen ist die Gebühr im Mitgliedsbeitrag eingeschlossen. Nichtmitglieder können selbstverständlich auch einen Ausweis beantragen. Die Bearbeitungsgebühr kostet zur Zeit 100 Euro.