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Axel Voss - Freier Journalist

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Honorare

Ein viel und heftig, bisweilen auch kontrovers diskutiertes Thema. In den Journalistenforen im Internet taucht regelmäßig die Frage auf, wieviel Geld der Verfasser eines Artikels für seine Arbeit verlangen kann. Es gibt hierzu zwei Richtschnüre. Zum einen die Honorarempfehlungen des Deutschen Journalisten Verbandes DJV (siehe Liste weiter unten auf dieser Seite) und die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Freie Journalisten. Die Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft liegen etwas höher als die des DJV. Wohl gemerkt, es handelt sich um Empfehlungen, nicht um verbindliche Vorgaben, an die sich Redaktionen halten müssen. Besonders kleine Verlage zahlen deutlich weniger. Bei Honoraren für Textbeiträge erfolgt die Berechnung nach Anzahl der Druckzeilen der Beiträge. Dabei gilt als Normzeile die Druckzeile mit 34-40 Buchstaben. Hat eine Druckzeile mehr als 40 oder weniger als 34 Buchstaben, so ist der Honorarsatz nach der Formel Buchstaben der Druckzeile x Honorarsatz für Normalzeile geteilt durch 37 zu berechnen. Die derzeit (2002) gültigen Honorarempfehlungen lauten:

Für Nachrichten und Berichte:

Auflage bis

10.000

25.000

50.000

100.000

> 100.000

Erstdruckrecht

57 Cent

60 Cent

72 Cent

84 Cent

98 Cent

Zweitdruckrecht

44 Cent

47 Cent

53 Cent

65 Cent

73 Cent

Für Reportagen, Spitzen, Glossen, unterhaltende Aufsätze, Kurzgeschichten:

Auflage bis

10.000

25.000

50.000

100.000

>100.000

Erstdruckrecht

68 Cent

72 Cent

91 Cent

109 Cent

133 Cent

Zweitdruckrecht

50 Cent

54 Cent

70 Cent

82 Cent

103 Cent

Das sind, wie bereits erwähnt, Empfehlungen. Die Realität zeigt, dass in der Praxis meistens weniger gezahlt wird.  Gunter Haake vom Mediafon.net hat eine Übersicht mit den tatsächlich gezahlten Honoraren bei diversen Print-Titel zusammengestellt. Die entsprechenden Tabellen finden Sie hier.